Innenbereich der KiTa © Sandra Hirschke / fundus.media

Kinderschutz

Weil jedes Kind Schutz und Geborgenheit verdient

Gesetzliche Grundlagen

Der Kinderschutz in Deutschland ist durch verschiedene Gesetze geregelt, die sicherstellen, dass Kinder vor jeglicher Form von Gewalt geschützt werden. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden. Ebenso sind das Grundgesetz (GG) oder auch die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zu beachten.

Für evangelische Kindertagesstätten im Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) findet gleichzeitig das Gewaltpräventionsgesetz (GPrävG) mit seinen Vorgaben Anwendung.

  

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der EKHN unterliegen einem Verhaltenskodex. Dieser hält die Nulltoleranzpolitik der Landeskirche gegenüber Gewalt und Ausgrenzung als verbindliche Handlungsmaxime fest. Damit verbunden ist eine Selbstverpflichtungserklärung.

  

Ansprechpersonen und Meldestellen

Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der EKHN
Leiterin: Oberkirchenrätin Dr. Petra Knötzele
Tel. 06151 405 106
E-Mail geschaeftsstellegegensexualisiertegewalt(at)ekhn.de
Homepage https://www.ekhn.de/themen/null-toleranz-bei-gewalt 

Beauftragte für Kinderschutz der EKHN
Andrea Sälinger
Tel. 06151 6690234
E-Mail: andrea.saelinger(at)ekhn.de 

Zur Begleitung und Unterstützung Betroffener
Matthias Schwarz
Betroffenenvertreter
Fachstelle gegen Sexualisierte Gewalt
Tel. 01515 9470112
E-Mail Matthias.Schwarz(at)befo.ekd.de 
 

Direkt zum Meldekanal der EKHN für (Verdachts-)Fälle sexualisierter Gewalt